Akademie - Zivilstandschutzwesen

SCHUTZMACHT (Zivilschutz)
PROTECTION POWER (civil protection)
im öffentlich-zwingenden Völkerrecht - in mandatory public international law
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Akademie

AKADEMIEN:

Akademie Menschenrecht    zwingendes Völkerrecht im öffentlichen Recht - ordre public
Akademie ANACOK             zwingendes Völkerrecht im öffentlichen Recht - ordre public
Akadedie  Rettungshunde     humanitäre Operationen und Embleme im Zivilschutz


SEMINARE

Die Seminare sind gebührende Lern- und Lehrveranstaltung, die dazu dienen, Wissen in kleinen bis mittelgroßen Gruppen interaktiv zu erwerben oder zu vertiefen.
SYMPOSIEN

Ein Symposium ist in der Regel eine eine wissenbereichnende Tagung oder ein Kongress, eine Zusammenkunft, zu einem speziellen Themenbereich mit zahlreichen Teilnehmern.
ZERTIFIKATIONEN

Die Zertifizierung (von lateinisch certus ‚bestimmt‘, ‚gewiss‘, ‚sicher‘ und facere ‚machen‘, ‚schaffen‘, ‚verfertigen‘) ist der Nachweis / Beweis für die Eignung der Einhaltung bestimmter Anforderungen.




Zertifikation zwingendes Völkerrecht

  • Menschenrechtbeistände
  • Menschenrechtverteidiger
  • Menschenrechtkommissare

  • Richter
  • Ermittlungsrichter

  • Zivilist
  • Zweckbetriebe
  • Söldner

 
zwingende Rechtvorschrift des Zivilschutzes im Bundesgebiet
 
 
! melde- und anzeigepflichtige Straftaten gegen das zwingende Völkerrecht !

 
 
Zwingende Verträge sind einzuhalten. Verletzungen des zwingend-humanitären Völkerrechts im Zivilschutz sind melde- und anzeigepflichtig und müssen sofort beendet werden, wenn eine positive Vertragsverletzung vorliegt. Zuständig ist gemäß Art. 95 UN-Charta, Art. 95 GG der GdM (oberstes Bundesgericht) als Schutzmacht im Zivilschutz.

 
 
Rechtvorschriften:
Art. 24 (3), 25 GG, Art. 95 UN-Charta Art. 1, 142-149 genfer Abkommen IV - SR 0.518.51
UN-RES 45/120, UN-RES 53/144 oder EU-RES 2009/ C-303/06 entspricht:

  • Art. 47 genfer Abkommen I - SR 0.518.12
  • Art. 48 genfer Abkommen II - SR 0.518.23
  • Art. 127 genfer Abkommen III - SR 0.518.42
  • Art. 144 genfer Abkommen IV - SR 0.518.51
  • Art. 83 Zusatzprotokolle I
  • Art. 19 Zusatzprotokolle II
  • Art. 7 Zusatzprotokolle III
 
Jeder muß das zwingende Völkerrecht per Verfassungrang kennen und anwenden!
 
Zivilschutz:

 Das Zivilschutzabkommen ist unter allen Umständen einzuhalten und seine Einhaltung durchzusetzen.

  • Die hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in Friedens- und in Kriegszeiten den Wortlaut des vorliegenden Abkommens in ihren Ländern im weitestmöglichen Ausmaß zu verbreiten und insbesondere sein Studium in die militärischen und wenn möglich zivilen Ausbildungsprogramme aufzunehmen, damit die Gesamtheit der Bevölkerung seine Grundsätze kennen lernen kann.
  • Die zivilen, militärischen, polizeilichen oder andern Behörden, die in Kriegszeiten eine Verantwortung in bezug auf geschützte Personen übernehmen, müssen den Wortlaut des Abkommens besitzen und über dessen Bestimmungen besonders unterrichtet werden.
 

Wir möchten in den nächsten Monaten diverse Seminare und Symposien im zwingenden Völkerrecht für den Zivilschutz im öffentlichen Recht anbieten:

•  Restitution und Haftung - Strafschadenersatz in vollen Umfang

•  Zivilschutz -  Zertifikation und Schutz vor willkürlicher Billigkeit

•  Opferhilfe und Opferbegleitung im Völkerstrafrecht - biologische Experimente

•  Richter- Ausbildung beim CHB - GdM

•  Entschuldung von den Steuern - Amnestie

•  Finanzierung des Zivilschutzes

•  Zweckbetriebe, Stiftungen und andere Gesellschaftsarten und -formen

•  freie Zonen im Heimatrecht - Freilassung, Heimschaffung und Hospitalisierung

•  freie Zonen - Beteiligungen an Investitionen - neutrale Zonen

Die Seminare und Symposien finden in BREMEN statt. Die Anmeldung geht nur über Postversand (keine elektronische Verarbeitung mehr).

Der Zivilschutz wird keine elektronischen Daten mehr führen. Die Umstellung erfolgt per Post. Die Zivilschutz Entrinitätskarten werden im ZentralMeldeAmt in Karteien geführt, da die Datensicherheit im WEB nicht gewährleistet ist.

Zivilstandschutzwesen im Zivilschutz im Namen und im Rechtauftrag der Schutzmacht
Zentrum Menschenrecht - Völkerrecht, c/o Akademie, Bielfeldtweg 25 [DE-21682] STADE
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