Das Zivilstandswesen des Zivilschutzes der Schutzmacht im zwingenden Völkerrecht der öffentlichen Rechtordnung sorgt für die Sicherheit und Ordnung für die Zukunft des Menschenrechtes, denn die Gegenwart hat eine lange Vergangenheit und bestimmt die erwünschte Zukunft.
Wir können die Zukunft nicht voraussagen, aber wir können sie bestimmen.
Die zunehmende Verarmung und Verelendung der Menschen durch Kriege, Streit- und Feindhandlungen durch den zwingenden Konsum, -und in Folge der Kriminalität in der Öffentlichkeit-, hat unsere Aufgaben im Zivilstandswesen noch umfangreicher, schwieriger und sehr viel gefahrvoller werden lassen, damit Menschen im Schutz und Sicherheit aufwachsen können.
Je hilfloser ein Lebewesen ist, desto größer ist ein Anspruch auf menschlichen Schutz vor menschlicher Grausamkeit:
Wegen der öffentlichen Tätigkeit im zwingend-humanitärem Völkerrecht kann der Zivilschutz als Empfänger von Geldbußen sein, wie sie von Behörden, Gerichten und Staatsanwaltschaften ausgesprochen werden.
Der Zivilstandswesen des Zivilschutzes der Schutzmachtist
weder politisch, gewerkschaftlich noch religiös tätig!
Zweck des Zivilstandswesen im Zivilschutzes der Schutzmacht ist
zur Wahrung, Umsetzung, Förderung und zum Schutz des Recht der schutzbefohlenen Menschen
gemäß dem Schöpferbund in Treue zum Glauben im Naturrecht für
Wahrheit, Frieden, Gerechtigkeit und Respekt vor dem Schöpfer und der Schöpfung
gläubig, moralisch, tolerant, medial, sittlich, erzieherisch, mildtätig, humanitär und karitativ
Zur Materialisierung des öffentlich-völkerrechtlichen Zivilstandswesens im Zivilschutzes der Schutzmacht kann nur erfolgreich arbeiten, wenn genügend Finanzmittel für die Projekte zur Verfügung stehen.