Neutral-Zone - Zivilstandschutzwesen

SCHUTZMACHT (Zivilschutz)
PROTECTION POWER (civil protection)
im öffentlich-zwingenden Völkerrecht - in mandatory public international law
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Neutral-Zone


 
 
Recht be Reich – Sei in Deinem Recht       neutrale Zone
 

 
Art. 73 UN-Charta: Erklärung über Hoheitsgebiete ohne Selbstregierung
 
Mitglieder der Vereinten Nationen, welche die Verantwortung für die Verwaltung von Hoheitsgebieten haben oder übernehmen, deren Völker noch nicht die volle Selbstregierung erreicht haben, bekennen sich zu dem Grundsatz, daß die Interessen der Einwohner dieser Hoheitsgebiete Vorrang haben; sie übernehmen als heiligen Auftrag die Verpflichtung, im Rahmen des durch diese Charta errichteten Systems des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit das Wohl dieser Einwohner aufs äußerste zu fördern; zu diesem Zweck verpflichten sie sich.

In Folge ist die Menschenwürde mit und vor aller staatlichen Gewalt in Art. 1 GG zu achten und zu schützen, da Gesetz an das Recht des Menschen unmittelbar im Bekenntnis zum Menschenrecht in der Recht-an-Bindung [RaB] gebunden ist.
 
Diese Tatsache kann nicht oft genug wiederholt und erinnert werden.

 
Der Mensch richtet, und in Folge muß in Art. 25 GG das Völkerrecht zwingend als einfaches Bundesrecht vor Bundes- und Landesgesetzen angewandt werden, das unmittelbares Recht und Widerstandspflicht im Bundesgebiet (weltweit) erzeugt.  
 
Recht braucht dem Unrecht oder dem Gesetz nicht zu weichen, sondern das staatliche Gesetz ist an das Recht der Menschen gebunden, denn Menschenrecht ist freies Recht und darf anderes Recht nicht verletzen oder brechen.
 
Die Freiheit des Zivilisten als Bürge des Staates wird von den Grundrechten und Grundfreiheiten als naturgegeben und dem Grundgesetz vorausgehend und vorausliegend im Verfassungschutz-vorrang vorausgesetzt, denn der Glaube ist im ius gentium des Menschen frei. Der Mensch darf sich also als Bürge vom Staat frei trennen, wenn der Glaube an den Staat nicht mehr besteht.

Der Mensch, Zivilist als Bürge braucht unsinnigerweise niemals eine Handlungsermäch-tigung, denn wo Unrecht durch Gesetz zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht, da bei Einschränkung oder Verletzung von Grundrechten und Grundfreiheiten die staatlichen Gesetze in der öffentlichen Rechtordnung (ordre public) nicht mehr ange-wandt werden dürfen, da der Mensch faktisch die hoheitlich Rechtbefugnis in Sich hat.
 
Beweis: Art. 3, 9, 32, 41, 56 UN-RES 56/83, Art. 6 EGBGB)

Die Erkenntnisse und Ansichten von Menschen sind von der Meinungsfreiheit gedeckt, denn die Meinungsfreiheit, die Freiheit zu sagen was immer man will, die ist ganz natürlich.

Umgekehrt ist es auf der staatlichen Seite so, wenn ein Söldner tätig werden möchte, muß die Tat von einem Gesetz gedeckt sein. Der Mensch genießt natürliche Freiheit, und seine Handlung oder eine Meinung muß also von keinem Gesetz gedeckt werden.

Es ist nur eins zu beachten, wenn wir uns äußern, oder sonst irgendwie handeln, dann darf das den einfachen Umgangsgesetzen der Menschlichkeit nicht widersprechen.

Die Bundesrepublik Deutschland ist kein Naturrecht, sondern eine juristische Person. Und juristische Personen können nur juristische Personen verwalten.

In BVerfGE 1 BvR 1766/2015 wurde erklärt, daß juristische Personen im öffentlichen Recht keine Grundrechtberechtigung und keine Grundrechtbefugnis haben, sondern Grundrecht verpflichtet sind, wenn sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen (Grundrecht = öffentliche Ordnung). Ein Verband juristischer Personen ohne Grundrecht ist nicht

grundbuch-, recht-, geschäft-, handlung-, delikt-, insolvenz-, vertrag - oder prozeßfähig, sondern nur schuldhaft und schuldfähig in der Obligation,
 
denn für juristische Personen des öffentlichen Rechtes gelten die Grundrechte grundsätzlich nicht. Juristische Personen des privaten Rechtes haben keine Grundrechtberechtigung, wenn sie von der öffentlichen Hand des Staates als Söldner gehalten oder beherrscht werden. Denn gemäß der
Konfusion - und Durchscheinargumentation
können Söldner nach acta iure imperii unter "morituri te salutant" ohne ius gentium

 
  • nicht grundrechtverpflichtet und gleichzeitig Grundrechtberechtigt sein
  • oder mehr Rechte übertragen als sie selbst besitzen.
 
Der Zivilist als Bürge ist nicht an das Grundgesetz gebunden, denn der Verpflichtungsadressat ist der Staat.

In Folge ist die Menschenwürde mit und vor aller staatlichen Gewalt in Art. 1 GG zu achten und zu schützen, da Gesetz an das Recht des Menschen unmittelbar im Bekenntnis zum Menschenrecht in der Recht-an-Bindung [RaB] gebunden ist.
 
Bürgen müssen sich nur an das einfache Naturgesetz der Resonanz der Gebote halten, keine Beleidigung begehen und Lügen verbreiten.

Aber mit den Grundrechten und Grundfreiheiten hat der Mensch als Bürge nichts zu tun.

Die Grundrechte und Grundfreiheiten des Menschen binden den Staat, denn das zwingende Völkerrecht wird diktiert und zitiert und nicht demokratisch diskutiert und kommentiert. Zwingendes Recht ist einfaches Recht und kein Gesetz.

In Folge der Umdeutung der Grundrechte und Grundfreiheiten durch Staatsbedienstete (Söldner) entsteht eine Problematik der öffentlichen Diskreditierung und Diskriminierung, die Menschen vor allem in schockierender Weise auch in Verfassungsschutzberichten ganz stark nachlesen können, weil vorsätzlich die fundamentalen Zusammenhänge der Grundrechte und Grundfreiheiten von den übrigen Menschen in Diskussionen und Kommentierungen von Totschlagsargumenten umgedeutet und verkannt werden sollen, so die Absicht gegen die Vermutung.

Die Menschen, die vom Staat geschädigt und drangsaliert wurden, verlieren ihren Glaube an den Staat und suchen einen Ausweg in Sich, weil der Glaube frei ist.

In Folge stellen die Söldner unsinnigerweise eine Art Tugendkatalog mit Totschlags-argumenten für den Bürgen auf, um den Bürgen mit Gewalt nach dem stockholmer Syndrom umzustimmen, damit der Bürge sich nach ihren Vorstellungen und Argumenten des Täters verhält, um sich nicht von der rechtwidrigen Gewalt zu befreien.

Der individuelle Mensch und Bürge kann in seinem freien Glaube überhaupt nicht verfassungswidrig handeln, denn in den Treuhand- und Eidesverpflichtungen hat sich der Staat doppelt verpflichtet das Wohl der Einwohner aufs äußerste zu fördern und zu schützen. Der Staat selbst ist der Grund und die Ursache aller Probleme, und die Lösung ist von Exodus in die Genesis. Die Verfassung macht dem Söldnerstaat prelateral die Recht-vor-Schriften, aber nicht dem Menschen.

Der Mensch als Bürge, der die natürliche und gehörige Dienst- und Fachaufsicht als Weisungsberechtigter in seinem Recht über den Staat hat, wird von Söldnern verfassungsfeindlich im Widerstandsrecht des Art. 1, 20 (4), 25 GG antizyklisch angegriffen, wenn das Recht in den Kernbereichen des Grundgesetzes, in den Grundrechten und Grundfreiheiten der Menschenwürde, des Menschenrechtes und der Rechtstaatlichkeit durch Gerechtigkeit nicht, fehler- oder mangelhaft praktiziert wird.

Das Problem ist die Lösung. Der Staat selbst ist das Problem, weil durch die rechtwidrige Gewalt, das mit allen Mitteln der Gewalt im Unrecht gegen die Menschen und Menschheit gerichtet wird, der Problemstaat sich mit aller Gewalt in einer Vertrauensillusion aufrecht hält.

Wenn der Mensch seinen freien Glaube im Leben erkannt hat und Gedankenfreiheit will, dann werden die Grundrechte und Grundfreiheiten des Menschen inquisitorisch vom System als Verfassungsbruch angesehen, das eigene Recht des Menschen und der freie Wille eingeschränkt oder verboten, selbst dann, wenn der Mensch mit ganz friedlichen und legalen Mitteln zu seinem Glaube verfassungskonform steht. Durch die gewaltsam gesetzte Vertrauensillusion wird die öffentliche Rechtordnung gestört oder verletzt, das zur Nichtigkeit aller Gesetze in Art. 6 EGBGB, Art. 3, 32 UN-RES 56/83 wegen Ausfall oder Abwesenheit der Gerechtigkeit führt.

In den Verfassungsschutzberichten sind die Totschlagsargumente gegen freiwerdende Menschen als „Reichsbürger“ nachzulesen, damit jede Vernunft zur Aufklärung durch kollektive Verachtung bei den Menschen gewaltsam plakativ und werbewirksam vermieden wird.

Dein Reich komme.... Wir kennen das Wort "Reich" in verschiedenen Zusammenhängen:

·       Reich Alexanders des Großen
·       Heilige Römische Reich Deutscher Nation
·       Reich der aufgehenden Sonne
·       Deutsche Reich
·       Dritte Reich

Das Reich Gottes im freien Glaube, im Recht unterscheidet sich von den politischen, gewerkschaftlichen und religiösen Reichen grundlegend. Das Reich Gottes ist da, wo Menschen sich die Liebe Gottes "gefallen" lassen und in dieser Liebe zu neuen Menschen werden, die nicht mehr zuerst an sich selbst denken.


Das Reich Gottes betrifft unser Leben
 
 
Dann wird allerdings in unserem Leben allerlei auf den Kopf gestellt. Es findet eine Umwertung der Werte statt: nicht Geld, Reichtum, LUXUS, Gesundheit und Karriere sind mehr die in erster Linie erstrebenswerten Güter, sondern Besinnung, Gebet, Evangelium, Gottesdienst, Glaubens Gespräch, Nächstenliebe.

„Dein Reich“ komme ist ein Protest gegen die Resignation, die sich in dem Wort ausdrückt, denn es bleibt doch alles beim Alten. Durch Gott wird uns immer wieder ein Neuanfang des Lebens geschenkt. Als neue Menschen aber sind wir berufen und fähig, in der Welt neue Verhältnisse zu schaffen.

 
 
Das Reich Gottes betrifft unsere Welt
 
 
Das Reich Gottes kann keine Privatangelegenheit sein. Gott will eine neue Welt, die mit besseren Verhältnissen in unserer Gesellschaft beginnt. Bessere Verhältnisse können Menschen schaffen. Bessere Verhältnisse können Menschen schaffen, die sich vom Geiste Gottes leiten lassen.
 
Das Reich Gottes betrifft die Zukunft

"Dein Reich komme" trifft auf Überzeugung im Willen, daß wir zur Erfüllung und zu unserer wahren Bestimmung kommen.

Die offensichtlichen und offenkundigen Totschlagsargumente sind Tatsachen der Gewalt, psychologische und psychische Kriegsführung gegen Zivilisten. Es geht um freie Menschen und in Folge um die Menschheit.

Als Opfer des Staates, Bürge, Organisation, Verein, oder Partei im Verfassungsschutzbericht in Totschlagsargumenten öffentlich genannt zu werden, hat allerdings ganz gravierende Folgen der Volksverhetzung, das im Grunde schlimmer ist ohne rechtliches Gehör und ohne Gerechtigkeit öffentlich in Meinungen vorbestraft zu sein.
Das sind ganz problematische Prozesse, die die Menschen gegenwärtig erleben und der Ausweg aus der Unmündigkeit ist im Zivilschutz, -in den neutralen Zonen-, in Form der „Freilassung, Heimschaffung und Hospitalisierung“, zu finden, daß im zwingenden Völker-recht der öffentlichen Rechtordnung genfer Abkommen in Art. 25 GG angeboten wird.

 
Prof. Mustafa Selim SÜRMELI, Akademie Menschenrecht und Akademie ANACOK

Anschriften:
 
 
·       Zivilschutz der Schutzmacht, Bielfeldtweg 26, [DE-21682] STADE
·       Court of the Human Beings (CHB) for Protection Power (PP) & CIA
Atatürk Bulvarı No:185, [TR-06680] Ankara /TURKEY
 
Zivilstandschutzwesen im Zivilschutz im Namen und im Rechtauftrag der Schutzmacht
Zentrum Menschenrecht - Völkerrecht, c/o Akademie, Bielfeldtweg 25 [DE-21682] STADE
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