Ab dem 01.01.2024 möchte die Bundesrepublik Deutschland das SGB XIV als soziale Entschädigung einführen, in dem Opfer von Kriegsverbrechen auf unzulässige und erniedrigende Art und Weise entschädigt werden sollen.
Hinweis: Das Gesetz ist leider noch nicht vollständig, weil Restitution kann und darf in Art. 3, 28-32 UN-RES 56/(3 sowie Art. 6, 38-42 EGBGB nicht vom Staat in und durch Gesetze im außervertraglichen Schuldverhältnissen geregelt werden.
Achtung:
Staatshaftung für völkerrechtwidrige Handlungen
ZurStaatshaftung im Völkerrechtgilt, daß im Völkerrecht der Staat, dessen Haftung wegen Verstoßes gegen eine völkerrechtliche Verpflichtung ausgelöst wird, ebenfalls als Einheit betrachtet wird, ohne daß danach unterschieden wird, ob der schadensverursachende Verstoß der Legislative, der Judikative oder der Exekutive zuzurechnen ist (EuGH-224/01, Rz. 44, Urteil Brasserie du pêcheur und Factortame (Randnr. 34)).
Da die Staatshaftung in der Restitution verweigert wird, ist das Verhalten eines jeden Staatsorgans als Handlung des Staates im Sinne des Völkerrechts zu werten, gleichviel ob das Organ Aufgaben
der Gesetzgebung,
der vollziehenden Gewal
der Rechtsprechung
oder andere Aufgaben wahrnimmt,
welche Stellung es innerhalb des Staatsaufbaus einnimmt,
und ob es sich um ein Organ der Zentralregierung
oder einer Gebietseinheit des Staates handelt.
Ein Organ schließt jede Person oder Stelle ein, die diesen Status nach dem innerstaatlichen Recht des Staates innehat. Bundesrepublik Deutschland ist
jede Person oder Personengruppe,
die im Namen und im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland
aktiv oder passiv,
direkt oder indirekt,
öffentlich oder privat
unbewußt oder vorsätzlich
in der Staatenverantwortlichkeit auftritt (Art. 1-11 UN-RES 56/83). Die Bundesrepublik Deutschland ist im zwingenden Völkerrecht ein Feindstaat, das Kriegsverbrechen weiterhin verübt, denn die Bundesrepublik Deutschland verübt terroristische Attentate gegen Menschen, um Angst und Schrecken zu verbreiten. Deswegen ist die Bundesrepublik Deutschland mit Akzeptanz als Feindstaat gemäß Art. 53 und 107 UN-Charta aufgenommen worden.