Zivilstandschutzwesen

SCHUTZMACHT (Zivilschutz)
PROTECTION POWER (civil protection)
im öffentlich-zwingenden Völkerrecht - in mandatory public international law
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Zivilstandschutzwesen

gläubig, moralisch, tolerant, medial, sittlich, erzieherisch, mildtätig, humanitär und karitativ Stiftung
zwingendes VÖLKERRECHT
in der öffentlichen Rechtordnung
Der  Zivilstandschutzwesen ist eine karitative und humanitäre,

nicht politische, nicht gewerkschaftliche und nicht religiöse,
nichtwirtschaftliche Nichtregierungsorganisation.

die zu allseitiger Erfüllung der durch das gesellschaftliche Bekenntnis gestellten Hilfe - und Schutzaufgaben im zwingenden Völkerrecht der öffentlichen Rechtordnung für den Schutz von Menschen ausdrücklich bestimmt ist. Die Vorrechte und Immunitäten des Zivilschutzes für die Operationen und Embleme ergeben sich nicht aus der Staatenimmunität, sondern auf Grund der völkerrechtlichen Immunitäten und Vorrechte, die in der Regel ohne Ausnahme für solche juristischen Personen des öffentlichen Rechtes deklaratorisch gelten, die von der Schutzmacht für Zivilisten in der natürlichen Rechtschutzordnung, -im Recht der Verträge - SR 0.111 übertragenen Rechttätigkeit unmittelbar einen durch bestimmte Grundrechte und Grundfreiheiten zwingend völkerrechtlich geschützten öffentlichen Ordnungsbereich-, zugeordnet sind.

Wir sind im zwingenden Völkerrecht der öffentlichen Rechtordnung geschult und ausgebildet. Unser völkerrechtlicher Auftrag ergibt sich aus der öffentlichen Restitutionsurkunde mit absoluter Beweiskraft.




SCHUTZMACHT
Zertifikation und Ratifikation im Völkerrecht

Beweisurkunden mit absoluter Beweiskraft

wiener Abkommen - Diplomatie:
Landesnotar Egmont BILZHAUSE jun., STADE, Urkunde 247/2020 vom 07.07.2020

haager Abkommen - Apostille:
Landgericht STADE, Apostille 9191 a 119– 133 /2020

als Beitritt in die genfer Abkommen durch Ratifikation:
SR 0.518.12, SR - 0.518.23, SR - 0.518.42, SR - 0.518.51

Beweis: Zustellungsurkunden - Art. 155-159 - SR - 0.518.51
BRD: RT963984265DE = RJ000105726DE und CH: 98.40.472361.14618493

Der Zivilschutz der Schutzmacht ist eine karitative und humanitäre Einrichtung im Völkerrecht. Die Schutzmacht ist im Wesen nach eine Grundrecht berechtigte und Grundrecht befugte juristische Personen im öffentlichen Recht, weil sie durch die Rechtsordnung übertragenen Aufgaben unmittelbar einem durch bestimmte Grundrechte geschützten Lebensbereich im zwingenden Völkerrecht (humanitäre Operationen und Embleme (§10 VStGB) zugeordnet ist.

Der Ausdruck "SCHUTZMACHT" wird im zwingenden Völkerrecht "ius cogens" des Kontrahierungszwanges im

·       genfer Abkommen I - SR 0.518.12 - 3 Mal
·       genfer Abkommen II - SR 0.518.23 - 3 Mal
·       genfer Abkommen III - SR 0.518.42 - 42 Mal
·       genfer Abkommen IV - SR 0.518.51 - 43 Mal

genannt und vorausgesetzt.

Hinweis:
(BVerfGE 15, 256 <262>), (BVerfGE 31, 314 <322>; 59, 231 <254>; 78, 101 <102 f.>)  (BVerfGE 18, 385 <386 f.>; 42, 312 <322>; 66, 1 <19 f.>).



Zivilschutz
unmittelbare Eidesformel – neutrale Zonen, humanitäre und karitative Operationen und Embleme
öffentliche Eidesformel im zwingenden Völkerrecht in der öffentlichen Rechtordnung:

 
Eidesformel - Beitritt als Schutzmacht im Zivilschutz (genfer Abkommen)
 
Ich schwöre im Bewußtsein Meiner Verantwortung vor dem Schöpfer und der Schöpfung als Recht schaffener Mensch, vom Willen beseelt, als gleichberechtigter Mensch des Heiligen Volkes im Menschsein, dem Frieden der Welt auf Erden zu dienen, neben Meinem Recht die Pflichten eines ehrenamtlichen Richters getreu dem Zivilschutz, -getreu dem zwingenden Völkerrecht-, zu erfüllen, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen des Menschen oder der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, daß Ich Meine Kraft dem Wohle der Menschheit widmen, seinen Nutzen mehren, um Schaden von der Menschheit abzuwenden, den Zivilschutz wahren und verteidigen, die Pflichten im zwingenden Völkerrecht gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir der Schöpfer im Schöpferbund des Heiligen Volkes helfe.
 

Oath formula - Accession as a protective power in civil protection (Geneva Convention)
 
 
I swear in the awareness of My responsibility before the Creator and creation as a righteous man, inspired by the will to serve as an equal man of the Holy People in humanity, to serve the peace of the world on earth, besides My right the duties of an honorary judge faithful to civil protection, -to comply with the mandatory international law, to carry out, to judge to the best of my knowledge and conscience without regard to man or the person, and to serve only truth and justice, that I dedicate My strength to the good of humanity, increase its benefits, to avert harm from humanity, maintain and defend civil protection, conscientiously fulfill the duties of mandatory international law and exercise justice against everyone, as the Creator will help me in the Creator League of the Holy People.
 


Die zwingenden  Regeln des Völkerrechtes sind einfaches Bestandteil des Bundesrechtes. Das Völkerrecht geht den Gesetzen in der öffentlichen Rechtordnung vor und erzeugt Recht und Widerstandspflicht unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
Gegen jeden, der es unternimmt, diese öffentliche Rechtordnung zu beschränken oder zu beseitigen  haben alle Menschen in Notstand, Nothilfe und Notwehr und Selbsthilfe das zwingende Recht unmittelbar zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Die Menschenwürde zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Bedienstete in der Verwaltung können sich im Dienst nicht auf ihre Grundrechte und Grundfreiheiten berufen, wenn sie das zwingende Völkerrecht verletzen. Bedienstete in der Verwaltung und Regierung sind weder Grundrecht berechtigt noch Grundrecht befugt, sondern unmittelbar nur Grundrecht verpflichtet. Bedienstete in der Verwaltung als Einzelpersonen haften für Individualrechtverletzungen privat und persönlich.
Das Menschenvolk bekennt sich zum unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrecht als Grundlage jeder menschlichen Gesellschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit auf Erden in der Welt.
Das Grundrecht bindet vorrangig die Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht - Rechtanbindung. Es gibt im öffentlichen Dienst des zwingend öffentlichen Rechtes keine Unwissenheit und keine Unzuständigkeit.
Jede Verwaltung bekennt sich zu dem Grundsatz, daß die Rechtinteressen der Einwohner dieser Hoheitsgebiete Vorrang haben. Den Bediensteten in den Verwaltungen ist es streng untersagt Menschen in den Grundrechten und Grundfreiheiten in Not und Verzweiflung zu bringen.
Die Bediensteten in den Verwaltungen übernehmen als heiligen Auftrag die Verpflichtung, im Rahmen des durch das zwingende Völkerrecht errichteten Systems des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit das Wohl dieser Einwohner aufs äußerste zu fördern. Zu diesem Zweck verpflichten sie sich unter allen Umständen unmittelbar.
Gemäß Völkerrecht kann sich keiner im Fall eines Strafverfahrens auf Unwissenheit berufen, denn keiner kann weder sich selbst noch einen anderen Menschen oder Bediensteten von den individuellen Verantwortlichkeiten befreien, die dem Menschen selbst oder einem anderen Menschen auf Grund der Rechtverletzungen zufallen. In Folge ist Bildung und Rechtschutz eine Bringschuld der staatlichen Ordnung und Holschuld für den Menschen.  
Zivilstandschutzwesen im Zivilschutz im Namen und im Rechtauftrag der Schutzmacht
Zentrum Menschenrecht - Völkerrecht, c/o Akademie, Bielfeldtweg 25 [DE-21682] STADE
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